Teilnahme­bedingungen Hosts

  • Die Betreiberin der InnoGarage-Plattform ist die Spark and Spice GmbH (im Folgenden InnoGarage genannt)
  • Die InnoGarage ist ein kostenloses Angebot zur Förderung von Future Skills (Zukunftskompetenzen) bei jungen Menschen.
  • Eine InnoGarage hat immer Event-Charakter, hat also ein Datum und beinhaltet:
    • ein Format (z.B. Workshop)
    • die Nutzung eines physischen Raums oder eines Outdoor-Workshop-Settings
    • Betreuung durch einen oder mehrere Workshopleitende/n (Coach/es), die durch den entsprechenden InnoGarage- Event begleiten.
  • Die InnoGarage gibt Firmen und Privatpersonen die Möglichkeit, Geldbeträge von bis zu 2500 Sfr. zu beantragen für die Durchführung eines Workshops zur Förderung von Zukunftskompetenzen bei jungen Menschen. Zudem wird von InnoGarage für jeden InnoGarage-Event eine technische Infrastruktur (namentlich Webseite) für das Marketing und das Anmelde-Prozedere der entsprechenden Zielgruppe zur Verfügung gestellt.
  • Die InnoGarage prüft jede Bewerbung auf der Grundlage der Förderkriterien.
  • Die InnoGarage teilt in der Regel innerhalb von zwei Wochen mit, ob ein eigegebener InnoGarage-Event angenommen oder abgelehnt wird.
  • Die Nachfrage nach Förderung übersteigt das jährlich zur Verfügung stehende Förderbudget. Deshalb richten wir uns bei der Selektion von Anträgen an den Kernkriterien unserer Förderpolitik aus. Die Innogarage entscheidet frei über die eingehenden Gesuche. Daher besteht kein Anspruch auf eine Unterstützung.
  • Kann oder will die InnoGarage ein Vorhaben nicht unterstützen, erhalten die Bewerber*innen eine schriftliche Absage. Dabei ist die InnoGarage nicht zu einer ausführlichen Begründung verpflichtet.
  • Die Innogarage führt keine Korrespondenz über die Förderentscheide.
  • Rekurse, Rückkommensanträge oder Wiedererwägungsgesuche sind nicht möglich. Wiedererwägungsgesuche sind nicht möglich.

Die InnoGarage verpflichtet sich:

  1. dem InnoGarage Host eine Webseite für jeden InnoGarage-Event zur Verfügung zu stellen und zu veröffentlichen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
    1. Der dazugehörige Content stellt der InnoGarage Host zur Verfügung.
    2. Die InnoGarage behält sich das Recht vor, den Content vor Veröffentlichung zu prüfen und ohne Erwähnung von Gründen abzulehnen.
    3. Die Webseite beinhaltet ein Anmeldeformular, mittels dem sich die Zielgruppe für den entsprechenden InnoGarage Event anmelden kann.
    4. Der InnoGarage Host wird bei jeder Anmeldung per Email notifiziert.
    5. Der InnoGarage Host hat keinen Anspruch auf Designänderungen der InnoGarage Webseite.
  2. nach erfolgreicher Durchführung des entsprechenden InnoGarage Event ist die Zahlung in vereinbarter Höhe innerhalb von 30 Tagen auf das Konto des InnoGarage Hosts zu überweisen.
Der InnoGarage Host verpflichtet sich:
  • den vollständigen Content für die entsprechende InnoGarage Webseite zur Verfügung zu stellen.
  • den InnoGarage Event mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln (z.B. private Social Media Kanäle, Newsletter, Mailings etc.) angemessen zu bewerben und die zur Verfügung gestellte Webseite aktiv für das Marketing zu nutzen. Der InnoGarage Host verpflichtet sich, mindestens drei Posts auf Social Media Kanälen seiner Wahl zu veröffentlichen und die InnoGarage als Ermöglicherin zu erwähnen.
  • den InnoGarage Event mit der angegebenen Anzahl an Teilnehmenden durchzuführen.

Die Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern ist per sofort automatisch ungültig, wenn:

  1. Die tatsächlich an der InnoGarage Event teilnehmende Zielgruppe um mehr als 20% des vom InnoGarage Host zuvor definierten Wertes unterschreitet.
  2. Wenn im Vorfeld oder unmittelbar nach dem InnoGarage Event nicht mindestens drei Social Media Posts veröffentlicht wurden, in denen die InnoGarage als Ermöglicherin erwähnt wird.
  3. Wenn vom InnoGarage Host das Durchführungsdatum um mehr als 90 Tage im Vergleich zum ursprünglich angegebenen
    Durchführungsdatum nach hinten verschoben wird.
  4. Wenn das effektiv durchgeführte Format unangemessen stark vom eingereichten Format abweicht.
  5. Wenn die finanziellen Ausgaben nicht vollständig den dafür vorgesehenen und im Vorfeld definierten Posten entsprechen.
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